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KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was du kennzeichnen musst und was nicht
SOFORT-ANTWORT
Ab dem 2. August 2026 müssen sich Chatbots und KI-Telefonassistenten bei der ersten Interaktion als KI zu erkennen geben, ein Hinweis in der Begrüßung genügt, nicht jede einzelne Nachricht braucht eine Kennzeichnung. KI-generierte Marketing-Texte und normale Produktbilder musst du dagegen gar nicht kennzeichnen. Kennzeichnungspflichtig sind vor allem die Interaktion selbst, Deepfakes und, als Pflicht des Software-Anbieters, die maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte. Diese Seite sortiert die Regeln nach Inhaltstyp.
Stand: 29. Juli 2026
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DEFINITION
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist eine Transparenzpflicht aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act): Menschen müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Sie gilt ab dem 2. August 2026 und unterscheidet nach Inhaltstyp, für Chatbots und Voicebots gilt sie fast immer, für Marketing-Texte praktisch nie.
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Aktualisiert 29. Juli 2026
Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht konkret?
Kurz gesagt: Art. 50 der KI-Verordnung bündelt vier verschiedene Transparenzpflichten: den Hinweis bei direkter KI-Interaktion, die maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte, die Information bei Emotionserkennung und die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes sowie bestimmter KI-Texte. Welche Pflicht dich trifft, hängt vom Inhaltstyp ab, nicht alles, was mit KI erstellt wurde, muss gekennzeichnet werden.
Die vier Ebenen: 1. Interaktion (Abs. 1): Wer mit einem KI-System spricht oder chattet, muss das erkennen können, spätestens bei der ersten Interaktion. 2. Maschinenlesbare Kennzeichnung (Abs. 2): KI-generierte Inhalte (Audio, Bild, Video, Text) müssen in maschinenlesbarem Format markiert sein, eine technische Pflicht des Software-Anbieters, kein sichtbares Label. 3. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung (Abs. 3): Betroffene müssen informiert werden; für gängige KI-Telefonassistenten ohne stimmbasierte Emotionserkennung nicht relevant. 4. Deepfakes und bestimmte Texte (Abs. 4): Sichtbare Offenlegung bei täuschend echten Darstellungen realer Personen sowie bei KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, mit wichtigen Ausnahmen (siehe unten).
Die Pflichten gelten ab dem 2. August 2026; der Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat daran nichts geändert, sondern nur Hochrisiko-Fristen verschoben.
Chatbot und Voicebot: Reicht ein Hinweis am Anfang oder muss jede Nachricht gekennzeichnet sein?
Kurz gesagt: Ein klarer Hinweis bei der ersten Interaktion genügt, zum Beispiel in der Begrüßung am Telefon oder in der Erstnachricht im Chat. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Nachricht verlangt Art. 50 Abs. 1 nicht. Wichtig ist der Ort des Hinweises: Er muss am Kontaktpunkt selbst stehen, ein versteckter Satz in AGB oder Datenschutzerklärung reicht nicht.
Die Regulierungspraxis (unter anderem die RTR-KI-Servicestelle) liest die Pflicht so: Information „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion“, klar, wahrnehmbar und barrierefrei. Ein dauerhaftes Badge im Chat-Fenster oder eine Fußzeile unter jeder Nachricht ist eine Übererfüllung, zulässig und sogar nützlich, weil der Kontext auch bei weitergeleiteten Screenshots erhalten bleibt, aber nicht gefordert. Bei längeren oder sensiblen Gesprächen empfehlen Kommentierungen wiederkehrende Hinweise als gute Praxis. Die Design-Pflicht liegt beim Software-Anbieter; als Betreiber musst du dafür sorgen, dass die Kennzeichnung im Unternehmen aktiv bleibt. Wer die KI-Ansage abschaltet oder den Bot als Menschen ausgibt, schafft ein Compliance-Problem.
KI am Telefon: Wie sieht eine korrekte Ansage aus?
Kurz gesagt: Ein Satz in der Begrüßung genügt, wenn er den KI-Charakter klar und nicht überhörbar macht. Bewährtes Muster: Die KI stellt sich selbst als KI-Assistent des Unternehmens vor, bevor das Anliegen aufgenommen wird.
Beispiel-Formulierungen (Praxis-Beispiele, keine amtlichen Muster):
„Herzlich willkommen bei Malerunternehmen Huber. Hier spricht der KI-Assistent des Unternehmens, ich nehme dein Anliegen auf. Wie kann ich helfen?“
„Praxis Dr. Schmidt, du sprichst mit unserem KI-Telefonassistenten. Ich kann Termine vereinbaren oder eine Nachricht ans Team weitergeben.“
Webchat oder WhatsApp: „Hi! Hier schreibt der KI-Assistent von [Unternehmen]. Ich helfe sofort weiter und hole bei Bedarf eine Kollegin oder einen Kollegen dazu.“
Worauf es ankommt: Hinweis am Gesprächsanfang (nicht erst auf Nachfrage), verständlich („KI-Assistent“, nicht nur ein Kunstname), und nicht durch Gesprächsführung entwertet: Die KI darf auf „Bin ich mit einem Menschen verbunden?“ nicht mit Ja antworten. Auf die Offensichtlichkeits-Ausnahme solltest du dich nicht verlassen: Sie ist eng ausgelegt und greift bei natürlich klingenden KI-Stimmen praktisch nie.
KI-Texte: Wann müssen Blog, Website und Marketing-Texte gekennzeichnet werden?
Kurz gesagt: Marketing-, Produkt-, Blog- und SEO-Texte sind von der sichtbaren Kennzeichnungspflicht gar nicht erfasst, das ist das am weitesten verbreitete Missverständnis rund um den AI Act. Die Pflicht aus Art. 50 Abs. 4 gilt nur für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, also journalismusähnliche Inhalte zu News, Politik oder Gesellschaft.
Und selbst bei solchen Texten entfällt die Kennzeichnung, wenn ein Mensch den Inhalt geprüft hat und eine benennbare Person die redaktionelle Verantwortung trägt, der normale Redaktionsprozess also. Für kleine Unternehmen heißt das: Deine mit KI-Unterstützung geschriebene Angebots-Mail, Leistungsseite oder Google-Unternehmensbeschreibung braucht kein „KI-generiert“-Label und kein Site-Badge. Empfehlenswert ist trotzdem, den eigenen Redaktions-Workflow einmal kurz zu dokumentieren (wer prüft, wer verantwortet), damit ist auch der Grenzfall „informierender Inhalt“ abgedeckt. Unabhängig davon bleibt die maschinenlesbare Markierung auf Anbieter-Ebene bestehen, eine technische Metadaten-Frage, kein sichtbarer Hinweis auf deiner Website.
KI-generierte Marketing-Texte müssen nach dem EU AI Act nicht gekennzeichnet werden. Die sichtbare Kennzeichnungspflicht für Texte gilt nur für Beiträge zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und entfällt selbst dort, wenn ein Mensch den Text prüft und redaktionelle Verantwortung trägt.
KI-Bilder und Deepfakes: Was gilt für Bildmaterial?
Kurz gesagt: Ein KI-generiertes Symbolbild oder eine Produkt-Illustration musst du nicht sichtbar kennzeichnen. Die Offenlegungspflicht trifft Deepfakes: KI-Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen und fälschlich als echt erscheinen könnten.
Entscheidend ist der Täuschungscharakter, nicht das Werkzeug. Ein illustratives KI-Bild „Handwerker am Telefon“ ohne reale Person ist kein Deepfake. Ein täuschend echtes Bild oder eine geklonte Stimme einer realen, erkennbaren Person dagegen schon, dann muss offengelegt werden, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Praktisch relevant: Verwende keine KI-Bilder oder KI-Stimmen, die echte Personen realistisch nachahmen, ohne das klar offenzulegen, unabhängig vom AI Act drohen hier ohnehin Persönlichkeitsrechts-Probleme.
Maschinenlesbare Kennzeichnung: Was ist das und wen trifft sie?
Kurz gesagt: Zusätzlich zum sichtbaren Hinweis müssen KI-generierte Inhalte in maschinenlesbarem Format als KI-generiert markiert sein, über Wasserzeichen oder signierte Metadaten (Stand der Technik, zum Beispiel C2PA). Das ist eine Pflicht des Software-Anbieters, nicht des kleinen Unternehmens, das die Software nutzt.
Die Pflicht gilt „soweit technisch machbar“; für Live-Telefonaudio ist die Umsetzung branchenweit noch in Klärung, ein Code of Practice zur Kennzeichnung wurde auf EU-Ebene erarbeitet. Fristen: neue Systeme ab 2. August 2026, Bestandssysteme (vor diesem Datum am Markt) mit Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Für Betreiber heißt das vor allem: Frag deinen Software-Anbieter, wie er die maschinenlesbare Kennzeichnung umsetzt, selbst bauen musst du nichts.
Welche Ausnahmen gibt es, und worauf solltest du dich nicht verlassen?
Kurz gesagt: Drei praktisch relevante Entlastungen: die Offensichtlichkeits-Ausnahme bei der Interaktion (eng ausgelegt, bei natürlichen KI-Stimmen faktisch wirkungslos), die Nicht-Erfassung von Marketing-Texten (greift automatisch) und die redaktionelle Verantwortung bei informierenden Texten. Verlassen solltest du dich nur auf die beiden letzten. Die Faustregel-Tabelle:
Inhaltstyp
Sichtbare Kennzeichnung nötig?
Chatbot- oder Voicebot-Gespräch
Ja, Hinweis bei der ersten Interaktion genügt
Jede einzelne Chat-Nachricht
Nein, Erstkontakt-Hinweis reicht (Badge = freiwillige Übererfüllung)
Marketing-, SEO- und Produkttexte
Nein, nicht erfasst
Journalismusähnliche Texte (öffentliches Interesse)
Ja, außer bei menschlicher Prüfung plus redaktioneller Verantwortung
KI-Symbolbilder und Illustrationen
Nein
Deepfakes (reale Personen oder Orte täuschend echt)
Ja, Offenlegung Pflicht
Maschinenlesbare Markierung (Metadaten)
Ja, aber Pflicht des Software-Anbieters
Was passiert bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht?
Kurz gesagt: Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Wert.
Zuständig für die Marktüberwachung in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (KI-Marktüberwachungsgesetz, vom Bundesrat am 10. Juli 2026 gebilligt). Der einfachste Schutz vor Verstößen: die KI-Kennzeichnung schlicht aktiv lassen.
Häufige Fragen
Muss jede einzelne KI-Nachricht gekennzeichnet werden?
Nein. Art. 50 Abs. 1 verlangt die Information spätestens bei der ersten Interaktion, ein Hinweis in der Begrüßung oder Erstnachricht genügt. Ein dauerhaftes Badge oder eine Fußzeile unter jeder Nachricht ist freiwillige Übererfüllung, keine Pflicht.
Müssen KI-geschriebene Blog- und Werbetexte gekennzeichnet werden?
Wie kennzeichne ich eine KI am Telefon richtig?
Reicht ein KI-Hinweis in den AGB oder der Datenschutzerklärung?
Was ist die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte?
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Welche Strafen drohen bei fehlender KI-Kennzeichnung?
SO MACHT MEITI DAS
So setzt meiti die KI-Kennzeichnung um
meiti ist ein KI-Sekretär für kleine Unternehmen und nimmt Anrufe, WhatsApp, E-Mails und Webchat-Anfragen an. Die Kennzeichnung ist ab Werk eingebaut: meiti nennt sich in der Telefon-Begrüßung und im WhatsApp-Erstkontakt standardmäßig selbst als KI, genau dort, wo Art. 50 den Hinweis verlangt.
In WhatsApp trägt zusätzlich jede Nachricht eine KI-Fußzeile, mehr als die Pflicht verlangt.
So bleibt der Kontext auch bei weitergeleiteten Screenshots erhalten.
Du entscheidest pro Kanal, ob meiti live antwortet oder Entwürfe zur Freigabe vorlegt.
Wie du die Einstellungen in deinem Konto prüfst, zeigt der Hilfe-Artikel „AI-Act-konform mit meiti“.
Weiterführend
Diese Seite fasst den Stand der EU-KI-Verordnung nach der Digital-Omnibus-Verordnung zum 29. Juli 2026 redaktionell zusammen (rechtlich gesichtet am 29. Juli 2026). Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Prüfung deines Einzelfalls. Gesetzeslage und Behördenpraxis entwickeln sich weiter, für verbindliche Auskünfte wende dich an eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.
QUELLEN
governance-ai-act.de: Fristen und Pflichten nach dem Digital Omnibus, abgerufen am 29.07.2026
rtr.at, KI-Servicestelle: Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, abgerufen am 29.07.2026
datenschutz-generator.de: KI-Transparenz und Kennzeichnung, abgerufen am 29.07.2026
taylorwessing.com: Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, Beitrag Juli 2026, abgerufen am 29.07.2026
die-tuev-akademie.de: KI-Kennzeichnungspflicht im Überblick, abgerufen am 29.07.2026
mrak.at: Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, abgerufen am 29.07.2026
lto.de und datensicherheit.de: KI-Marktüberwachungsgesetz und Bundesnetzagentur, abgerufen am 29.07.2026
Kennzeichnung ab Werk. Erreichbar rund um die Uhr.
Teste meiti kostenlos und hör dir an, wie sich der KI-Sekretär korrekt als KI vorstellt.