Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der meiti GmbH (im Folgenden: Provider).
Die Anwendung des Providers ist ein Serviceangebot für Unternehmen und Selbstständige. Der Provider bietet eine Plattform für die Kommunikation zwischen dem Kunden des Providers (im Folgenden „Nutzer“) und dessen Kunden (im Folgenden „Endkunden“) sowie zur Aufgabenorganisation. Nutzer können Endkundenkontakte verwalten, über verschiedene Kanäle kommunizieren, Termine und Aufgaben planen und nachverfolgen. Die Anwendung bietet unterstützende Funktionen zur effizienten Verwaltung von kundenbezogenen Aufgaben und zur Reduzierung des administrativen Aufwands im Tagesgeschäft.
§1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Provider und dem Nutzer. Die Plattform ermöglicht es dem Nutzer, die Kommunikation mit Endkunden über verschiedene Kanäle wie E-Mail, SMS und Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) zentral zu steuern und zu organisieren. Vertragsgegenstand ist die entgeltlich und zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Nutzung der von dem Provider bereitgestellten Plattform.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
(3) Einbezogen in den Vertrag ist neben den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Darstellung des Funktionsumfangs der Software sowie die Einsatzbedingungen (abrufbar unter: https://meiti.ai/app-planvergleich) und der Auftragsverarbeitungsvertrag (abrufbar unter: https://meiti.ai/app-avv).
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, der Provider stimmt deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zu.
(5) Der Provider kann die AGB ändern, sofern dies aufgrund rechtlicher oder technischer Entwicklungen erforderlich ist. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
§2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung über die Website oder App oder den Abschluss eines Abos über die Website zustande. Der Provider nimmt das Angebot auf Abschluss des Vertrags durch den Nutzer durch Übermittlung einer Bestätigung des Vertragsabschlusses in Textform (SMS, WhatsApp-Nachricht, E-Mail, In-App Kommunikation etc.) an.
(2) Der Dienst ist nur für registrierte Nutzer verfügbar. Der Nutzer ist vor der Nutzung der Leistungen verpflichtet, ein persönliches Konto zu erstellen. Der Nutzer sichert zu, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Nutzer müssen ihre Zugangsdaten sicher aufbewahren und ein sicheres Passwort wählen. Bei Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten müssen Nutzer den Provider sofort informieren. Der Provider kann Konten sperren oder löschen, wenn gegen die AGB verstoßen wird. Für den daraus resultierenden Schaden haftet der Provider nur nach den Vorgaben des § 10 dieser AGB.
(4) Zusatzleistungen können jederzeit hinzugebucht werden. Die Vergütung für diese Leistungen und die Laufzeit der hinzubuchbaren Zusatzleistungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
(5) Der Provider bietet neuen Nutzern eine einmalige kostenlose Testphase („Free Trial“) von 14 Tagen an. Die Testphase beginnt mit der erfolgreichen Registrierung und Freischaltung des Nutzerkontos. Während der Testphase stehen dem Nutzer sämtliche Funktionen des Dienstes zur Verfügung. Sofern der Nutzer das Abonnement nicht spätestens bis zum Ablauf der Testphase kündigt, geht die Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement gemäß der bei Registrierung ausgewählten Tarifstufe über. Die Kündigung kann während der Testphase jederzeit über das Nutzerkonto oder in Textform gegenüber dem Provider erfolgen.
§3 Leistungen des Providers
(1) Der Provider gewährleistet während der Vertragslaufzeit die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software und sorgt dafür, dass diese in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bleibt. Die Leistungen des Providers umfassen ausschließlich die Bereitstellung und das Unternehmen der Plattform. Die Leistungserbringung durch den Provider setzt voraus, dass die von Drittanbietern bereitgestellten Dienste ordnungsgemäß funktionieren und verfügbar sind. Der Provider schuldet gegenüber dem Nutzer nicht die Nutzbarkeit der Drittanbieterdienste.
(2) Der Provider stellt dem Nutzer eine Softwareplattform zur Verfügung, über die die Kommunikation mit Endkunden über verschiedene Kommunikationskanäle (Telefonie, SMS, Messenger-Dienste) zentral gesteuert werden kann. Der Provider ermöglicht dem Nutzer die Nutzung der aktuellen Softwareversion für die vereinbarte Anzahl an Benutzerlizenzen.
(3) Der Provider kann zur Bereitstellung der Dienste Drittanbieter-Technologien nutzen, insbesondere Schnittstellen zu Cloud-Telefondiensten (z.B. Twilio), Cloud-Services (z.B. Microsoft Azure, Azure OpenAI Services) und externen Messenger-Diensten (z.B. WhatsApp Business Cloud API). Änderungen oder Einschränkungen dieser Dienste durch Drittanbieter können sich auf den Funktionsumfang der Plattform auswirken.
(4) Der Nutzer kann die Anzahl der berechtigten Benutzerlizenzen der Software nach den in der Darstellung des Funktionsumfangs der Software sowie den Einsatzbedingungen (abrufbar unter: https://meiti.ai/app-planvergleich) und in der Preisliste genannten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Für die Reduzierung der Lizenzen gilt die Kündigungsfrist des § 13. Der Provider aktiviert die erworbenen Lizenzen spätestens bis zum Ablauf des übernächsten Werktags und ordnet sie dem Konto des Nutzers zu.
(5) Der Provider arbeitet laufend an zusätzlichen Funktionen und Erweiterungen der Leistungen. Diese Zusatzleistungen sind separat zu buchen und unterliegen den jeweiligen Vereinbarungen.
(6) Der Provider kann die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit. Dabei werden die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigt und der Nutzer wird rechtzeitig über notwendige Updates informiert. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Nutzers besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Nutzers, das in Textform ausgeübt werden muss.
(7) Der Provider behält sich vor, technische Änderungen und Weiterentwicklungen der Plattform vorzunehmen, sofern dadurch die Interessen des Nutzers nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(8) Der Provider ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen der Software nach den Bedürfnissen des Nutzers vorzunehmen.
(9) Der Provider wartet die Software regelmäßig und informiert den Nutzer rechtzeitig über mögliche sich daraus ergebende Einschränkungen während der Wartungszeiten. Wartungen finden normalerweise außerhalb der Geschäftszeiten des Nutzers statt, es sei denn, dringende Gründe erfordern eine sofortige Wartung.
(10) Der Provider stellt dem Nutzer zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Cloud-Speicherplatz in einem Umfang zur Verfügung, der von der Größe des Abonnements abhängt und zur ordnungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist. Der Provider kann Limits der Kapazität des Cloudspeichers einführen, sofern er dabei die berechtigten Belange des Nutzers angemessen berücksichtigt.
(11) Der Provider schützt die Daten des Nutzers gemäß dem Stand der Technik. Verwahrungs- oder Obhutspflichten für die Daten treffen den Provider jedoch nicht. Der Nutzer ist selbst für eine ausreichende Datensicherung verantwortlich.
(12) Sämtliche Rechte an den vom Nutzer auf den Server des Providers abgelegten Daten verbleiben beim Nutzer. Der Provider hat nur diejenigen Rechte an den Daten des Nutzers, die zur Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendig sind.
§4 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung der Software an den Nutzer erfolgt nicht.
(2) Der Nutzer erhält an der jeweils aktuellen Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Benutzerlizenzen einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Rechte, die zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkt sind, um die Software nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(3) Der Nutzer darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Nutzer ist nicht gestattet.
§5 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform versendet werden. Der Provider kann rechtswidrige Inhalte entfernen oder den Zugang des Nutzers sperren.
(2) Der Nutzer hat die Zugangsdaten sicher aufzubewahren und haftet für alle Aktivitäten unter seinem Konto.
(3) Der Nutzer ist verantwortlich für die regelmäßige Sicherung seiner Daten. Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(4) Für die Drittanbieter-Technologien (§ 3 Abs. 3) gelten regelmäßig zusätzliche Bedingungen, deren Einhaltung in der Verantwortung des Nutzers liegt. Der Provider weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Bedingungen zur Einschränkung der Nutzung führen kann. Der Provider übernimmt keine Haftung für Einschränkungen seiner Leistungen, die durch einen Verstoß des Nutzers gegen die Nutzungsbedingungen der Drittsysteme entstehen.
(5) Der Nutzer verpflichtet sich, den Provider auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund der Nutzung der Plattform gegen den Provider erheben, soweit diese Ansprüche nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Providers beruhen.
(6) Der Provider nutzt zur Erbringung seiner Leistungen Festnetztelefonnummern mit einer Ortsvorwahl entsprechend dem Sitz des Providers. Diese vom Provider genutzten Telefonnummern darf der Nutzer ausschließlich zum Zwecke der Rufweiterleitung zum Provider nutzen. Eine Verwendung, die über die Weiterleitung an den Provider hinaus geht, insbesondere eine Weitergabe der Telefonnummer an Dritte, ist ausgeschlossen. Verstößt der Nutzer gegen diese Bestimmung, ist der Provider berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(7) Der Provider hat das Recht, die dem Nutzer zugeordneten Telefonnummern mit einer Ankündigungsfrist bis zum Ablauf des übernächsten Werktags zu ändern.
(8) Der Provider bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den zur Nutzung überlassenen Rufnummern; der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages.
(9) Der Nutzer ist verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen an die Endkundenkommunikation einzuhalten. Insbesondere ist er dafür verantwortlich, notwendige Einwilligungen von Endkunden einzuholen.
(10) Der Nutzer hat nach Beendigung des Vertrags unverzüglich sämtliche Rufweiterleitungen auf Telefonnummern des Providers zu beenden.
§6 Support
Der Provider bietet einen Support-Service für Softwareanfragen an. Nutzer können sich zu den angegebenen Zeiten über die zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle melden. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
§7 Service Levels und Störungsbehebung
(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99 % im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.
(2) Verfügbarkeit bedeutet, dass der Nutzer alle Hauptfunktionen der Software nutzen kann. Wartungszeiten und Störungen innerhalb der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Unerhebliche Störungen und nicht reproduzierbare Störungen werden nicht berücksichtigt. Der Provider verwendet geeignete Messinstrumente im Rechenzentrum zum Nachweis der Verfügbarkeit.
(3) Die Verfügbarkeit des Providers erstreckt sich ausschließlich auf die von ihm bereitgestellten Server und Systemkomponenten und nicht auf die integrierten Drittanbieter-Dienste (z. B. Messaging-Dienste, API-Schnittstellen, KI-Funktionen), auf deren Verfügbarkeit er keinen Einfluss hat. Von Drittanbietern verursachte Fehlzeiten gelten daher nicht als Verletzung des zwischen den Parteien vereinbarten Service Level Agreements.
(4) Der Nutzer hat Störungen unverzüglich zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
(5) Als schwerwiegende Störungen gelten solche Störungen, die die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software verhindern. Schwerwiegende Störungen wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 4 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung, sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt, beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird er dem Nutzer hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
(6) Als erhebliche Störungen gelten solche Störungen, die die Haupt- oder Nebenfunktionen der Software betreffen, aber nicht die Nutzungsmöglichkeit aufheben. Diese und andere nicht nur unerhebliche Störungen werden spätestens binnen 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).
(7) Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.
(8) Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Nutzers gegen den Provider bleiben unberührt.
§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Providers. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind im Voraus für die vereinbarte Laufzeit fällig. Zusatzleistungen wie Add-Ons werden separat berechnet.
§9 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
(2) Der Nutzer hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
§10 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 10 Abs. 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
(4) § 10 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
§11 Empfehlungsprogramm
(1) Der werbende Nutzer („Nutzer“) kann andere Personen („Geworbene“) für den Dienst des Providers werben. Die Werbung erfolgt durch Weitergabe eines individuellen Empfehlungslinks oder eines sonstigen durch den Provider zur Verfügung gestellten geeigneten Verfahrens.
(2) Der Geworbene profitiert im Rahmen der Werbung durch den Nutzer von einer vom Provider festgelegten Promo-Aktion (z. B. verlängerte Testphase, Rabatt auf die erste Abonnementlaufzeit). Ein Anspruch auf einen bestimmten Benefit im Rahmen der Promo-Aktion besteht nicht. Die jeweils gültigen Aktionsbedingungen werden dem Geworbenen bei Registrierung zur Promo-Aktion bekannt gegeben.
(3) Der Nutzer kann im Rahmen des Empfehlungsprogramms eine Umsatzbeteiligung der durch den geworbenen Kunden generierten Umsätze erhalten. Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf die Beträge ist die Registrierung des werbenden Kunden über das Partnerprogramm des Providers sowie die Zustimmung zu den Partner-AGB des Empfehlungsprogramms. Die Auszahlung der Umsatzbeteiligung erfolgt ausschließlich über das dafür bereitgestellte Partnerportal.
§12 Rechtsmängel; Freistellung
(1) Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird dem Nutzer von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen. Der Nutzer wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen. Der Nutzer wird keine Erklärungen abgeben oder Maßnahmen ergreifen, die die Rechtsverteidigung des Providers einschränken oder verhindern.
(2) Der Nutzer sichert zu, dass die auf den Servern des Providers abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch den Provider nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Nutzer wird den Provider von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
§13 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Telefonnummern des Providers selbst verwendet oder an Dritte weitergeben werden (§ 5 Abs. 6).
(4) Der Provider wird dem Nutzer auf eigene Kosten nach Beendigung des Vertrags angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen.
(5) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Nutzers 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiderruflich löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.
(6) Der Nutzer darf nach Ende des Vertrags die vom Provider gebuchten Telefonnummern weder selbst verwenden noch an Dritte weitergeben.
§14 Datenschutz; Geheimhaltung
(1) Die Parteien halten die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften ein.
(2) Soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Nutzers hat, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Nutzers verarbeiten.
(3) Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltlich gleiche Regelung zu vereinbaren.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin-Mitte.